Bitte beachten Sie , dass wegen der Corona Pandemie unsere Räumlichkeiten zur Zeit nicht zur Verfügung stehen!
Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Poing kann dafür bestimmte Gemeinderäume zur Nutzung überlassen, und zwar ihren Mitgliedern für Privat- und Vereinsfeiern sowie für Bildungsangebote und Meetings.
Die Raumnutzung erfolgt gegen Gebühr (auf Anfrage). Die rechtzeitige Anfrage im Pfarrbüro ist unerlässlich.
Die Raumnutzung kommt nur zustande, wenn kein Eigenbedarf für gemeindliche Zwecke im betreffenden Zeitraum besteht und der Zweck nicht kirchlichen Interessen zuwider läuft. Parteipolitische Veranstaltungen mit Öffentlichkeitscharakter, Veranstaltungen, deren Art dem kirchlichen Zweck entgegensteht, sowie Feiern, die voraussichtlich mit größerem Lärm verbunden sein werden, sind nicht gestattet.
Raumnutzungen an kirchlichen oder staatlichen Feiertagen werden nicht angeboten. Die Entscheidung über eine Nutzung erfolgt durch den Kirchenvorstand, stellvertretend durch den Pfarramtsvorstand. Die Raumnutzung wird durch Abschluss eines Nutzungsvertrags geregelt.
Es gilt die Hausordnung.
Die Raumnutzung enthält keine über die Absprache und Bereitstellung hinausgehende Leistung durch den Hausmeister.
Poing, September 2018, der Pfarramtsvorstand.
Die Nutzungs- und Gebührenordnung und die Hausornung zum Download: