Taufe

Was passiert eigentlich bei der Taufe? Und was muss alles bedacht, geplant und getan werden? Ein neues Angebot der evangelischen Kirche begleitet Eltern und Paten auf dem Weg zur Taufe – und liefert die wichtigen Infos und Tipps zum jeweils richtigen Zeitpunkt!
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Die Taufe in unserer Gemeinde

Tauftermin
Unsere Gemeinde bietet in der Regel einmal im Monat Taufsamstage an. An diesen finden vormittags und nachmittags Gottesdienste statt, in denen jeweils bis zu drei Kinder getauft werden. Zusätzlich gibt es im Kirchenjahr geeignete Sonn- und Feiertage an denen Taufen gefeiert werden können (z.B. Ostern). Über die möglichen Termine (sowie u.U. seelsorgerlich bedingten Ausnahmen) kommen wir mit Ihnen gern rechtzeitig ins Gespräch. Eine frühzeitige Anfrage ist wegen der vielen Taufanfragen in unserer Gemeinde dringend angeraten.

Taufgespräch
Etwa zwei Wochen vor der Taufe treffen wir uns zu einem Gespräch, bei dem wir Ihre Fragen besprechen und die Anmeldung zur Taufe gemeinsam ausfüllen. Dieses Gespräch findet unter der Woche in der Regel um 17 Uhr, meist in unserem Gemeindebüro statt.

Pate/Patin
Bei einer Kindertaufe hat die Patin/der Pate einen hohen Stellenwert und übernimmt ein wichtiges Amt. Wir sprechen deshalb auch vom Patenamt. Ihr Kind kann ein oder mehrere Paten/-innen haben. Wichtig: Pate/-in kann nur sein, wer getauft und konfirmiert wurde und Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche (Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen*) durch eine so genannte "Patenbescheinigung" nachweisen kann. Gehört keiner der beiden Elternteile der evangelischen Kirche an, muss der/die Pate/-in Mitglied der evangelischen Kirche sein. Das Patenamt kann nicht wieder aberkannt werden (z.B. wegen Unzufriedenheit). Man kann auch nicht in das Patenamt eines Anderen eintreten (d.h. nachträglich zum Paten benannt werden). "Taufzeugen" gibt es in der evangelischen Kirche nur für den Fall, dass der/die Pate/-in aus triftigen Gründen am Taufgottesdienst nicht teilnehmen kann.

Patenbescheinigung (Zu den Bedingungen für das Patenamt, s. u. "Pate/Patin")
Von dem/der Taufpaten/-in wird eine so genannte Patenbescheinigung benötigt, die vom zuständigen Pfarramt am Hauptwohnsitz, unbürokratisch ausgestellt wird. Dieses Dokument muss bitte bei unserem Taufgespräch vorliegen. Falls der/die Pate/-in zur Poinger evangelischen Kirchengemeinde gehört, ist eine Patenbescheinigung nicht erforderlich.

Religionsmündigkeit und Erziehungsberechtigte
Erst mit Erreichen des 14. Lebensjahres gilt Ihr Kind vor dem Gesetz als "religionsmündig". Die schriftliche Zustimmung beider Erziehungsberechtigter zu der Taufe ist daher nötig und muss auf der Taufanmeldung vorliegen. Wo dies nicht möglich ist (weil z.B. ein erziehungsberechtigter Elternteil seine Unterschrift verweigert), wird die Taufe aufgeschoben. Die Taufe eine/-s 14jährigen ist hingegen auch gegen den Willen der Eltern möglich. Übrigens entfällt dann die Notwendigkeit für eine/-n Taufpaten/-in.

Kosten
Die Taufe selbst ist kostenlos. Die Zeit, die sich Ihr/-e Pfarrer/-in nimmt, wird von Ihrer Kirchensteuer bezahlt. Dennoch fallen Kosten an (etwa für den Musiker, den Mesner, die Reinigung, die Heizkosten, sowie die Anfertigung der Taufurkunde). Wir verzichten jedoch auf die üblichen Gebühren hierfür. Stattdessen freuen wir uns über Ihre angemessene Spende! Diese können Sie vor oder nach der Taufe dem/der Pfarrer/-in überreichen oder auf unser Spendenkonto überweisen (bis 200,00 EUR gilt der Überweisungsbeleg als Zuwendungsbescheinigung). So kann die Spende beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden.

Wenn beide Elternteile (aus der evangelischen Kirche) ausgetreten sind...
...ist eine Taufe zwar unter bestimmten Umständen möglich, aber nicht unproblematisch. Bitte suchen Sie daher ein persönliches Gespräch mit dem/der Pfarrer/-in, in dem i.d.R. sowohl Ihr Taufanliegen als auch Ihre Austrittsentscheidung thematisiert werden.
Wenn beide Elternteile aus der Kirche ausgetreten sind und dadurch die Kirche nicht mehr mit ihren Beiträgen (Kirchensteuer) unterstützen, ist es eine Frage der Fairness, sich bei der Spende an Kosten zu orientieren, die auf dem so genannten "freien" religiösen Markt bei einer Kindersegnung anfallen würden. Diese liegen allein für den Redner bei ca. 500 Euro! Wir meinen: Wir bieten mehr als eine einmalige Familienfeier. Uns liegt die langfristige, religiöse Begleitung Ihres Kindes am Herzen. Daher ist eine kräftige Spende zugunsten unserer Gemeindearbeit auch sinnvoll für Ihr Kind, solidarisch mit unserer Gemeinde und denen, die mit ihrer Kirchensteuer kirchliche Arbeit auf Dauer sichern. Übrigens: Ein Kirchenwiedereintritt ist einfach und vor dem Hintergrund des Taufanliegens grundsätzlich stimmig, sollte aber gut bedacht werden.
Die bisherige Mitgliedschaft in einer anderen Religionsgemeinschaft oder das Taufanliegen zweier Ungetaufter für ihr Kind erfordern freilich gesonderte Betrachtungsweisen. Auf jeden Fall gilt: Sprechen wir miteinander ganz offen!

Geburtsurkunde
Bitte bringen Sie zum Taufgespräch die Geburtsurkunde Ihres Kindes mit. Wir werden dann eine Kopie davon machen und unseren Unterlagen beifügen.

Familie
Wenn es familiär "kritische" Konstellationen oder Probleme insbesondere bei dem Taufgottesdienst zu beachten gilt, sollte darüber im Taufgespräch vertrauensvoll gesprochen werden.

Dauer des Taufgottesdienstes
Die Dauer eines Taufgottesdienstes beträgt 45-60 min, je nach Gestaltungswünschen und Anzahl der getauften Kinder.

Taufversprechen
Im Gottesdienst bekunden sowohl die Eltern/die Mutter/der Vater des Taufkindes als auch der Pate/die Patin ihre Absicht, das Kind taufen zu lassen und christlich zu erziehen. Die erklärte Bereitschaft dazu ist Bedingung für die Kindertaufe. Folgenden oder ähnlichen Wortlaut haben die Tauffragen, die der/die Pfarrer/-in stellt:

Fragen an Eltern/ Mutter/ Vater

Pfarrer: Als Gabe des Schöpfers sollt Ihr Euer Kind annehmen. Durch Eure Liebe soll N. das erste Zutrauen zur Güte Gottes gewinnen. Darum frage ich Euch: Wollt Ihr Euer Kind zum Glauben an Jesus Christus hinführen und zum Beten anleiten? So antwortet: "Ja, mit Gottes Hilfe".

Eltern: Ja, mit Gottes Hilfe.


Fragen an die Paten/die Patin/den Paten

Pfarrer: Wollen Sie in Stellvertretung für die christliche Gemeinde sich dieses Kindes in besonderer Weise annehmen? Sind Sie bereit, Ihrem Patenkind im Glauben und Handeln Vorbild zu sein? Wollen Sie Ihr Patenkind liebevoll begleiten und für es da sein, wann immer Sie gebraucht werden? So sprechen Sie: "Ja, mit Gottes Hilfe".

Pate/-in: Ja, mit Gottes Hilfe.

Taufspruch
Der Taufspruch ist ein Bibelwort, das als passendes Motto für die Taufe ausgewählt und in der Taufurkunde sowie im Kirchenbuch vermerkt wird. Ein solcher Spruch soll idealerweise eine Hoffnung oder einen Wunsch bzw. eine Verheißung ausdrücken. Der Taufspruch ist oft auch die Grundlage der Taufpredigt. Der Vers wird von den Angehörigen des Kindes ausgewählt. Sie erhalten eine Liste mit Vorschlägen. Eine kleinere Auswahl mit Erklärungen finden Sie auch im Internet unter www.taufspruch.de

Fotografieren und Filmen
Fotografieren und Filmen während des Gottesdienstes ist erlaubt, schließlich sollen Sie und Ihr Kind ja schöne Erinnerungen an die Taufe haben. Allerdings bitten wir Sie, nur jeweils eine Person auszuwählen, die fotografiert oder filmt. Damit es nicht zu Störungen kommt, sollen Aufnahmen diskret (z.B. aus entsprechendem Abstand und nicht während der Gebete) gemacht werden. So ist auf alle Fälle gewährleistet, dass Sie schöne Erinnerungsfotos haben und der Gottesdienst ungestört gefeiert werden kann.

Kinderbeteiligung
Wenn bei der Taufe Kinder als Gäste anwesend sind, ist es schön, wenn diese durch das Anzünden der eigenen Taufkerze einbezogen werden. Bei unserem Taufgespräch können wir gerne über die Möglichkeiten sprechen.

Liedblatt
Ein von Ihnen persönlich gestaltetes Liedblatt ist ein schönes Andenken an die Taufe. Für wenig erfahrene Gottesdienstbesucher bietet sich auch ein Abdruck des Vaterunsers und des Glaubensbekenntnis an. Ein Ablaufblatt empfiehlt sich jedoch nicht, sondern verleitet eher zum "Abhaken".

Musik
Drei bis vier Lieder werden während des Gottesdienstes - i.d.R. von der Orgel oder dem Klavier begleitet - von der Gemeinde gesungen und können von den Tauffamilien mit ausgewählt werden. Zusätzliche musikalische Beiträge Ihrerseits sind willkommen.

Tauferinnerung
Die Taufe ist ein einmaliges Geschehen, das zwar nicht wiederholbar ist, allerdings zur Vergegenwärtigung einlädt. Tauferinnerung bedeutet das In-Erinnerung-Halten und Sich- Bewusst-Machen der Taufe. Diese Tauferinnerung kann z.B. an jedem Tauftag oder in einem (Tauf-)Gottesdienst geschehen. Sie können sich auch an Ihre eigene Taufe und die Taufe anderer Kinder Ihrer Familie zu erinnern. Gerne können Taufkerzen anderer Familienmitglieder hierzu mitgebracht und erneut angezündet werden; eine Segnung mit Taufwasser kann vorgenommen werden.

Taufgeschenk
Es gibt viele Möglichkeiten, einem Tauf-/Patenkind ein sinnvolles Geschenk zu machen. Ein sehr gutes Geschenk ist zum Beispiel eine Kinderbibel. Empfehlenswert sind u.a.:

  • Jörg Zink: "Der Morgen weiß mehr als der Abend", Kreuzverlag (Kinderbibel auch noch für ältere Kinder geeignet)
  • Kees de Kort: "Bibelbilderbuch", Deutsche Bibelgesellschaft (vor allem für kleine Kinder geeignet)
  • Werner Laubi und Annegret Fuchshuber: Kinderbibel, Kaufmann.

Taufkerze
Taufkerzen dienen der Tauferinnerung und symbolisieren das Licht des Glaubens, Jesus Christus. Eine solche Kerze kann von den/die Paten/-in oder die Eltern gekauft bzw. selbst gestaltet werden. Übliche Motive bestehen aus christlichen Symbolen (Kreuz, Fisch, Regenbogen, Taube, etc.) in Verbindung mit dem Namen des Kindes, dem Taufdatum, der Stellenangabe des Taufspruchs. Im Taufgottesdienst wird die Kerze zum ersten Mal feierlich angezündet. Diese Aufgabe kann gern ein Kind übernehmen.

Taufkleid
Besondere Taufkleidung ist nicht erforderlich; wenn ein Taufkleid (als Familienerbstück) vorhanden ist, kann Ihr Kind dieses selbstverständlich tragen.

Tauffeier
Für Ihre Tauffeier kann unsere Kirchengemeinde Ihnen auf Anfrage und gegen Nutzungsgebühr eine entsprechende Räumlichkeit in unserem Gemeindehaus überlassen, sofern der Raum nicht anderweitig genutzt wird. Falls Sie Interesse daran haben, können Sie sich an unser Sekretariat wenden und nach Verfügbarkeit und Nutzungsvertrag fragen.



*Dazu gehört z.B. die Evang.-Luth. Kirche, die Römisch-kath.Kirche, die Evang.-Reformierte Kirche.